Altölentsorgung: Wie entsorge ich Altöl richtig?

Altoel Entsorgung

Nach dem unmittelbaren Kauf eines Öles stellt sich für viele Kunden die Frage nach der Altölentsorgung. Wird der Schmierstoff bei einem Händler vor Ort gekauft, nimmt dieser das Altöl noch im gleichen Moment zurück.

 

Da die Preise vor Ort oftmals deutlich höher sind, greifen viele Käufer auf Online Shops wie ATO24 zurück und nutzen dortige Preisvorteile. Nachdem das Paket mit dem neuen Öl angekommen ist, stellt sich allerdings die Frage nach der Altölentsorgung.

Rechtlich gesehen gilt der Händler der verkauften Ölmenge zeitgleich als Abnehmer einer selben Menge an Altöl und zusätzlichem Ölfilter. Das dazugehörige Rücksendepaket gilt es dann ggf. als Gefahrengut zu kennzeichnen.  

 

Wann ist Altöl ein Gefahrengut?

Warum kann Altöl ein Gefahrengut sein aber neues Öl nicht? Bei neuem Öl liegt der Flammpunkt oftmals bei etwa 200 Grad. Dadurch ist es schwer entzündbar und fällt nicht unter die Kategorie der Gefahrengute. Altöl kann aber muss kein Gefahrengut sein! Altöl gilt als Gefahrengut, wenn es sich mit leicht entflammbaren, gifitgen oder ätzenden Stoffen vermischt hat. Durch diese Vermischung sinkt der Flammpunkt auf unter 61 Grad und stellt ein gefährliches Transportgut dar. Ein Paketversand ist dann auf höchstens 1000ml pro Gefäß und insegesamt 3000ml pro Gesamtpaket limitiert. 

 

Kann der Endverbraucher jedoch eine Vermischung ausschließen, stellt das Altöl kein Gefahrengut dar und kann unbedenklich als normales Paket per Post versendet werden.

 

Gibt es für Endkunden keine  Alternativen?

Die gibt es, und zwar oftmals vor Ort oder besser gesagt „direkt vor der Haustür“! Diese haben wir für Sie aufgelistet:

 

Kommunale Abgabestellen:

Altoel Abgabestellen

Bei diesen Stellen handelt es sich in der Regel um ganz einfache Abgabestellen oder Recyclinghöfe. Was hier allerdings nicht möglich ist, sind deutschlandweite Pauschalpreise für dortige Entsorgungen zu nennen.

 

Allerdings nutzen viele Abgabestellen die „haushaltsübliche Menge“ von rund 20 Litern als Maßzahl für eine kostenlose Entsorgung. Jeder Liter darüber wird nur endgeldlich entsorgt.

 

Doch wie erwähnt, handelt es sich dabei um keine deutschlandweite Regelung.

 

Als Beispiel haben wir für Sie folgende Städte und Preise zur Altölentsorgung herausgesucht:

München: 2,99€ pro Liter

Berlin: 20kg entgeltfrei, darüber 1,30€ pro Liter

Hamburg: Maximal 7 Liter und 3€ Pauschalgebühr

 

Wie man sehen kann, obliegt es im Endeffekt ganz  einfach den Kommunen, ob und ab welchen Entsorgungsmengen Gebühren anfallen.

 

Tankstellen:

Wie bei den kommunalen Abgabestellen liegt auch hier keine Allgemeinregelung vor. Entweder verfügen die Tankstellen über Sammelkanister, in denen das Altöl gesammelt wird und Ihnen eine direkte Abgabe ermöglicht, oder über Absauganlagen.  Diese sind auch unter „Do-it-yourself-Ölwechselautomaten“ bekannt, treten heutzutage aber nur noch vereinzelt auf. Damit können Sie unkompliziert das Altöl aus einem Kanister oder direkt aus dem Motorraum saugen.

 

 

Werkstätten:

Wird ein Ölwechsel an Ihrem Fahrzeug in einer Werkstatt vollzogen, übernimmt diese selbstverständlich auch die Entsorgung des Altöles.

 

Kommen Sie allerdings lediglich zur Altölentsorgung an der Werkstatt vorbei, empfiehlt sich eine altwebewerte Methode: Einfach fragen, ob gegen eine Zahlung in die Kaffeekasse das Öl dort entsorgt werden kann.

 

Da auch ein Handel mit Altöl besteht (bis zu 14,9Cent pro Altölliter und einer Abnahme ab 1000 Litern), werden sich die Tankstellen und Werkstätten nicht allzu sehr sträuben, Ihr Altöl auch wirklich entgegen zu nehmen.

 

 

Warum sollte man Altöl nicht anders entsorgen?

In jeder Fahrschule wird die Weisheit vermittelt, dass ein Liter Öl schon mehrere tausend Liter Grundwasser verseuchen kann. Das Entsorgen über den Hausmüll oder den Abfluss bietet also keine Alternative. Zudem handelt es sich dabei um keine Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten.

 

Erschreckend sind dabei Entsorgungstechniken aus vielerlei Foren, welche sich als Tipps für „Dummies“ entpuppen:

 

    • „Einfach den Zaun mit Altöl streichen“ – sieht vielleicht gut aus, aber für das zu zahlende Bußgeld bekommen Sie auch direkt einen neuen Zaun.

 

    • „Nützt ganz gut als Unterbodenschutz“ – fängt der neue Unterbodenschutz an zu tropfen, sieht man das auch ihrer Einfahrt an!

 

  •  „Ein bisschen kann man immer mal mit dem Dieseltank kippen“ – Was sie da an Benzinkosten sparen, zahlen Sie spätestens für die Verschleißteile durch diesen Unfug.

 

Fazit:

Natürlich möchten wir uns als Händler nicht unserer Pflicht entziehen, Altöl zu entsorgen. Über die dazu notwendigen Kapazitäten und Entsorgungsmittel verfügen wir, doch für Sie als Kunde ergeben sich auch andere Entsorgungsalternativen. Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas mehr Klarheit zum Thema Altölentsorgung verschaffen konnten.

 

Welche Alternativen Sie davon wählen, liegt ganz bei Ihnen.  Verzichten Sie jedoch auf die irrsinnigen „Tipps“ in Foren, die keine umweltfreundliche Entsorgung anvisieren. Zudem werden diese durch Bußgelder schnell zu einer sehr teuren Angelegenheit. Wählen Sie also die für Sie bequemste  Methode, um das Altöl verantwortungsbewusst zu entsorgen.